a) Die Ausstellungsstandgröße im Innenbereich beträgt grundsätzlich 3 m x 2 m.
b) Ausstellungsflächen im Außenbereich betragen ca. 50 m² je Stand.
c) Die maximale Ausstellungsstandhöhe beträgt einschließlich aller Werbemittel, Trennwänden und
Standaufbauten 2,50 m.
d) Über mögliche Mehrfachanmietungen entscheidet der Vorstand nach schriftlicher Beantragung.
e) Maximal dürfen pro Teilnehmer zwei Stellflächen im Innenbereich belegt werden.
f) Für den Außenbereich entscheidet der Vorstand nach Meldeschluss im Einzelverfahren.
g) Abweichungen hiervon sind nicht möglich.
