a) Werbemittel (Flyer, Proben etc.) dürfen nur auf dem eigenen Stand verteilt werden.
b) Werbemittel (Plakate, Ständer etc.) Diese dürfen die allgemein zulässige Höhe von 2,50 m sowie die Abmessungen des eigenen Standes nicht übersteigen.
a) Werbemittel (Flyer, Proben etc.) dürfen nur auf dem eigenen Stand verteilt werden.
b) Werbemittel (Plakate, Ständer etc.) Diese dürfen die allgemein zulässige Höhe von 2,50 m sowie die Abmessungen des eigenen Standes nicht übersteigen.