a) Alle durch die Aussteller entstandenen Abfälle, Abklebungen und Klebebänder, Verunreinigungen und unverbrauchte Materialien sind durch diese ohne Aufforderung, eigenverantwortlich und vollständig zu entfernen.
b) Nicht entfernte Abfälle werden durch die Veranstalter kostenpflichtig entfernt.
c) Der Veranstalter stellt ehrenamtliche Hilfskräfte zur Verfügung, die unendgeldlich für eine Leerung bereitgestellter Mülleimer und Aschenbecher während der Gewerbeschau sorgen. Für eine unaufgeforderte Unterstützung bedankt sich der Veranstalter vorab.
