a) Die Gewerbeschau stellt für die Aussteller, welche dieses beantragt haben, Stromanschluss (max. 1000W-230V) auf dem zugewiesenen Messeplatz zur Verfügung. Für Unterverteilung auf dem Messestand hat der Messestandbetreiber selbst Sorge zu tragen.
b) Es darf ausschließlich der für den jeweiligen Messestand bereitgestellte Stromanschluss genutzt werden.
c) Die Nutzung der Stromanschlüsse der Nachbarstände ist verboten.
d) Eigenwillige Zuwiderhandlungen werden ohne Verwarnung mit dem sofortigen Ausschluss geahndet.

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