a) Die Zubereitung und/oder der Verkauf und/oder das kostenlose Verteilen von Speisen und Getränken ist an und in den Ausstellungsständen untersagt.
b) Ausschank von Getränken und Verköstigung wird nur durch vom Veranstalter genehmigte Anbieter erfolgen.
Ausnahme sind Kostproben, Exponate sowie Wein und Sekt. An und in den Ausstellungsständen sind keine Kaffeemaschinen, Tauchsieder oder sonstige Küchengeräte erlaubt.

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