a) Die Aussteller haben wie alle Besucher die angrenzenden Parkplätze zu nutzen. Während und nach den Be- und Entladezeiten sind die hierfür bereit gestellten Anfahrtszonen zügig wieder zu räumen. Diese sind keinesfalls als Parkplatz zu nutzen.
b) Sollten für den störungsfreien Parkplatzverkehr Einweiser erforderlich sein, werden diese von der
Messeleitung gestellt, eingewiesen und legitimiert.

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