“ISR Windhagen e. V.” und “Wir in Asbach e. V.” informieren:
AGG: Fehler kommen Arbeitgeber teuer zu stehen – Anwalt zeigt Unternehmen der Region Handlungsbedarf auf.

Das „Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG)“ war das Thema des Informationsabends, zu dem die ISR Windhagen e. V. und „Wir in Asbach e. V.“ gemeinsam in das Bürgerhaus Asbach eingeladen hatten. Ein reges Interesse der etwa 20 Zuhörer verdeutlichte, dass ein hohes Maß an Informationsbedarf zu diesem Thema existiert. Axel Schülzchen, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn, erläuterte in seinem ausführlichen und engagierten Vortrag anhand anschaulicher Beispiele die Besonderheiten des Gesetzes, das 2006 in Kraft getreten ist.

Arbeitgeber sind durch das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG), das ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern soll, in besonderer Weise in die Verantwortung genommen. So sind sie verpflichtet, Mitarbeiter über die Rechte und Pflichten, die aus dem Gesetz resultieren, zu schulen, und einen oder mehrere Beauftragte zu benennen, die in einem Beschwerdefall als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Im Konfliktfall obliegt die Beweislast immer den Arbeitgebern: diese müssen einer gemeldeten und glaubhaft gemachten Beschwerde nachgehen und im berechtigten Fall die Ursachen einer Benachteiligung oder Belästigung beseitigen. Außerdem drohen ihnen empfindliche Entschädigungszahlungen, falls sie die sorgfältige Einhaltung der Gesetzesregeln nicht hinreichend nachweisen können. „Daher ist es ratsam, sich frühzeitig mit den Konsequenzen des AGG für den eigenen Betrieb zu beschäftigen und eventuelle Missstände und Versäumnisse schnellstens auszuräumen.“ empfahl Schülzchen.

Das AGG behandelt jedoch nicht nur bestehende Arbeitsverhältnisse. Auch bei der Ausschreibung offener Arbeitsplätze sind einige Regeln zu beachten: So sollten von Bewerbern keine Fotos als Bestandteil der Bewerbungsunterlagen gefordert werden, da dies als Indiz einer Benachteiligung aufgrund der ethnischen Herkunft oder einer ggf. bestehenden und auf dem Foto sichtbaren Behinderung gewertet werden kann. Da fast alle Arbeitsplätze gleichwertig von Frauen und Männern besetzt werden können, sollte außerdem auf eine geschlechtsneutrale Formulierung des Ausschreibungstextes geachtet werden. Ebenfalls ist ein sich nicht unmittelbar aus den spezifischen Arbeitsanforderungen ableitender Ausschluss von behinderten Bewerbern unzulässig. „Halten Sie sich bei der Formulierung der Ausschreibung an die Kernkompetenzen, die für den jeweiligen Arbeitsplatz wirklich notwendig sind.“ so Axel Schülzchen. „Damit wahren sie die Chancengleichheit der Bewerber und schützen sich selbst vor Schadenersatzansprüchen.“ Als Schadenersatz könne ein abgelehnter Bewerber bis zu drei Monatsgehältern verlangen. Dies gilt, so Schülzchen, nach dem Wortlaut des Gesetzes auch dann, wenn der abgelehnte Bewerber schlechter qualifiziert sei als der tatsächlich eingestellte Mitarbeiter.

Nach der anschließenden Frage- und Diskussionsrunde bedankten sich Martin Buchholz, 1. Vorsitzender der ISR Windhagen e. V. und Erhard Faak, 1. Vorsitzender von „Wir in Asbach e. V.“ im Namen der anwesenden Zuhörer für einen informativen Vortrag zu einem für alle Unternehmer und Freiberufler wichtigen Thema und stellten in Aussicht, auch in Zukunft durch weitere Informationsveranstaltungen und Aktionen für die Unternehmer der Region tätig zu sein.

Großes Interesse fand der Vortrag zum AGG, zu dem die "ISR Windhagen e. V."  und "Wir in Asbach e. V." gemeinsam eingeladen hatten.

Großes Interesse fand der Vortrag zum AGG, zu dem die "ISR Windhagen e. V." und "Wir in Asbach e. V." gemeinsam eingeladen hatten.